Verhinderungspflege bei kurzfristigem Bedarf

Viele Seniorinnen und Senioren werden von Angehörigen unterstützt und gepflegt. Doch was, wenn die einmal ausfallen oder einfach selbst eine Pause brauchen? Unsere Verhinderungspflege springt stellvertretend bei vorübergehendem Pflegebedarf ein. Eine große Entlastung für pflegende Angehörige.

Wer Angehörige pflegt, kann durch Krankheit ausfallen, braucht eine Pflegepause oder möchte einfach mal in den Urlaub fahren. Unsere professionelle Verhinderungspflege stellt in solchen Fällen sicher, dass die Pflegebedürftigen weiterhin bestens versorgt sind. Für pflegende Angehörige ist das eine enorme Entlastung. Mit unserer Verhinderungspflege sind Ihre pflegebedürftigen Angehörigen immer in guten Händen – auch wenn Sie nicht in Ihrer Nähe sind.

Der genaue Umfang der Leistungen im Rahmen einer Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI festgelegt. Im Wesentlichen handelt es sich um Leistungen der Haushaltshilfe:

  • Essen zubereiten
  • Wäsche waschen
  • Wohnung oder Haus sauber halten
  • Einkaufen

Auch Leistungen der Grundpflege sind im Rahmen einer Verhinderungspflege möglich, in Form von Hilfe bei:

  • An- und Auskleiden
  • Haut-, Bart-, Haar- und Nagelpflege
  • Essen und Trinken
  • Betten, Lagern oder Transfers
  • Toilettengang sowie Inkontinenzversorgung

Lediglich ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege, wie Spritzen geben oder Wundversorgung, fällt nicht in den Leistungsbereich unseres Pflegedienstes bei einer Verhinderungspflege. Sämtliche anderen Betreuungs- und Pflegeaufgaben sind vollständig abgedeckt.

Eine professionelle Verhinderungspflege verschafft pflegenden Angehörigen verdiente Auszeiten. Diese Vorteile bietet Verhinderungspflege:

  • Schalten Sie sorgenfrei vom Pflegealltag ab
  • Erfahrene Mitarbeiter kümmern sich um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen
  • Flexibel und zuverlässig
  • Mitarbeiter mit Demenzerfahrung für demenzkranke Pflegebedürftige
  • Pflege im häuslichen Umfeld – auch in Ihrer Abwesenheit

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr. Kosten werden in Höhe von bis zu 1.612 Euro im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen. Bei einem Pflegegrad von 1 oder 0 besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. In diesem Fall können Sie unsere Verhinderungspflege als Privatzahler in Anspruch nehmen. In unserem Ratgeberbereich sowie im Download-Bereich unserer Website finden Sie ausführliche Informationen zu den Leistungen der Kranken- und Pflegekassen.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung

Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege? Oder möchten mehr über unsere Leistungen und die Kostenübernahme erfahren? Dann rufen Sie uns an! Wir beraten Sie kostenfrei und beantworten Ihre Fragen. Gemeinsam ermitteln wir mit Ihnen, welche Leistungen der Verhinderungspflege für Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen geeignet sind. So erhalten Sie und Ihre Angehörigen die Unterstützung, die Sie benötigen.