Pflege von Angehörigen richtig angehen

Mit fortschreitendem Alter brauchen die eigenen Eltern oder gegebenenfalls andere Angehörige immer mehr Unterstützung – und irgendwann fast immer auch Pflege. Häufig kommt die Unterstützung von den nächsten Angehörigen. Pflegebedürftige und Angehörige möchten eine Pflege im Heim vermeiden. Doch der Schritt sollte gut überlegt sein. Wer sich für die Pflege von Angehörigen entscheidet, sollte von Anfang an ergänzende professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie, was Sie bedenken sollten – und wie sich Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege finanzieren lassen.

Pflege von Angehörigen 2

Benötigen nahe Angehörige im Alter Unterstützung im Alltag, steht unweigerlich die Frage im Raum: Wer kann diese Betreuung überhaupt leisten? Meist entscheiden sich Kinder, Enkel oder auch Nachbarn, die Betreuung zu übernehmen. Oft steht dahinter der Wunsch, den Betroffenen ein Leben im vertrauten Umfeld des eigenen Zuhauses zu ermöglichen – mit engem Kontakt zu Familie und Freunden.

Doch häusliche Pflege ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Kraft kostet und in jedem Fall eine Belastung für die Pflegenden darstellt. Nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sollten sich Angehörige für solch einen Schritt entscheiden. Mit guter Organisation und professioneller Unterstützung behalten Pflegende die Belastung im Griff. Sie verbringen dann vielleicht sogar eine unbeschwerte Zeit mit dem Pflegebedürftigen.

Die Pflege von Angehörigen ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Das betrifft sowohl den Umfang als auch die Art der Aufgaben und hängt maßgeblich von den individuellen Gegebenheiten und dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Bei den meisten Menschen steigt der Betreuungs- und Pflegebedarf im Laufe der Zeit weiter an.

Oft beginnt die häusliche Pflege mit gelegentlicher Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, beispielsweise beim Einkaufen. Mit steigender Pflegebedürftigkeit können weitere Aufgaben hinkommen, wie etwa Hilfe im Haushalt oder beim Aufstehen und Ankleiden.

Im Wesentlichen gehören zur häuslichen Pflege Angehöriger zwei Aufgabenbereiche:

  1. Betreuung im Alltag und Haushaltshilfe
  2. Unterstützung und Pflege, die sogenannte Grundpflege

Zur Seniorenbetreuung und Haushaltshilfe zählen vorrangig Aufgaben wie:

  • Wäsche waschen
  • Haus oder Wohnung sauber und in Ordnung halten
  • Essen zubereiten
  • Hilfe beim Einkaufen und Begleitung bei Terminen
  • Freizeitgestaltung
  • Sinnvolle Beschäftigungsangebote
  • Vorlesen und Gedächtnis-Aktivierung

In den Bereich der Grundpflege fallen alle Aufgaben, die Pflegebedürftige dabei unterstützen, sich selbst zu versorgen:

  • Unterstützen beim Essen und Trinken
  • Waschen, duschen, baden, Zähne putzen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufstehen, bei Bedarf auch Transfers, Umbetten oder Lagern
  • Haar-, Bart-, Nagel- oder Hautpflege
  • Hilfe beim Toilettengang, Hygiene und bei Bedarf Inkontinenzversorgung

Weitere Aufgabe bei der Pflege von Angehörigen ist die Terminorganisation – oft verbunden mit einer Begleitung zum jeweiligen Termin:

  • Arzttermine
  • Frisörtermine
  • Bankbesuche
  • Behördengänge
  • Therapien
  • Organisation von Pflege- und Sozialdiensten
  • Hilfsmittel beantragen und organisieren
  • Organisatorisches rund um die Pflege, etwa mit Krankenkasse, Pflegeversicherung, Therapeuten, Ärzten, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, Apotheken
  • Verwaltungsaufgaben rund um Haus und Wohnung, wie Rechnungen bezahlen, Miete überweisen, tägliche Post, Steuern und Abgaben zahlen, bei Bedarf Handwerker organisieren und koordinieren

HINWEIS:

Medizinische Behandlungspflege ist ein weiterer Bereich. Ausschließlich speziell geschultes Pflegepersonal darf diese Art der Pflege erbringen. Dazu zählen etwa Verbandwechsel und Injektionen. Medizinische Behandlungspflege erfordert eine ärztliche Verordnung.

Auch wenn es auf den ersten Blick offensichtlich erscheint – die Frage, wer als pflegender Angehöriger gilt, ist durchaus relevant. Sie spielt spätestens dann eine Rolle, wenn es um Leistungsansprüche etwa gegenüber der Pflegeversicherung geht. Dem Gesetz nach gelten als pflegende Angehörige:

  • Eltern
  • Kinder
  • Enkel
  • Geschwister
  • Onkel und Tanten

Darüber hinaus gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Personen, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, als pflegende Angehörige. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Freunden oder Nachbarn, die sich zur Pflege verpflichtet fühlen.

Entscheidender als das Verwandtschaftsverhältnis von Pflegenden und Pflegebedürftigen sind Art und Umfang der übernommenen Pflege:

  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld für mindestens 10 Stunden in der Woche erfolgen.
  • Die pflegebedürftige Person hat den Pflegegrad 2 oder höher.
  • Die Pflege erfolgt nicht gewerbsmäßig, das heißt: sie wird nicht bezahlt.

Wer Angehörige pflegen möchte, sollte vorher genau prüfen, ob tatsächlich alle Voraussetzungen dafür erfüllt oder erfüllbar sind. Welche Voraussetzungen sind das genau? Im Wesentlichen sind es diese beiden Kriterien:

  1. Die pflegenden Angehörigen sind körperlich und psychisch in der Lage, die Pflege dauerhaft beziehungsweise über einen längeren Zeitraum zu übernehmen.
  2. Das Haus oder die Wohnung des Pflegebedürftigen oder der Pflegenden muss für eine häusliche Pflege geeignet sein.

Soll der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung oder seinem eigenen Haus versorgt werden, muss das häusliche Umfeld dies auch zulassen. Dazu sollte es möglichst barrierefrei und altengerecht eingerichtet sein. Gegebenenfalls sind Veränderungen an Wohnung oder Haus erforderlich, damit die Pflege langfristig möglich ist.

Ist die Pflege von Angehörigen in deren Wohnung nicht möglich, besteht für pflegende Angehörige die Option, häusliche Pflege in der eigenen Wohnung zu erbringen. Das bedeutet jedoch konkret: Eine weitere Person zieht ein. Dafür muss die eigene Wohnung oder das Haus groß genug sein. Gegebenenfalls ist auch in diesem Fall die Wohnung auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.

Entscheidender als die praktischen Voraussetzungen ist der erste Punkt: Sind die pflegenden Angehörigen körperlich und psychisch in der Lage, die Pflege dauerhaft zu übernehmen? Viele Angehörige übersehen, dass üblicherweise der Pflegebedarf und -aufwand im Laufe der Zeit zunimmt. Immer wieder kommt es deshalb zu einer Überlastung der pflegenden Angehörigen – bis hin zum Burnout.

Als pflegender Angehöriger sollten Sie auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden achten. Richten Sie von Anfang an Auszeiten für sich ein. Achten Sie darauf, dass Ihre eigenen Bedürfnisse trotz der zusätzlichen Belastungen nicht zu kurz kommen. Für die eigene Familie, Freunde und Hobbys muss noch Zeit bleiben.

Um ausreichend Zeit für eigene Bedürfnisse zu haben, sollten sich pflegende Angehörige bestenfalls schon zu Beginn durch professionelle Pflegeangebote unterstützen lassen. Selbst eine stundenweise Betreuungsunterstützung entlastet enorm – auch wenn diese zusätzliche Hilfe zunächst nicht notwendig erscheint. Wer von Anfang an einen Pflegedienst einbindet, kann im Bedarfsfall schnell auf weitere Leistungen zugreifen.

Es gibt verschiedene Unterstützungsarten, die bei der häuslichen Pflege von Angehörigen entlasten. Oft sind die Unterstützungsangebote durch den Gesetzgeber genau definiert. Die folgenden Leistungen sind häufig Bestandteil professioneller Angebote:

  • Seniorenbetreuung + Demenzbetreuung
  • Alltagshilfe + Haushaltshilfe
  • Grundpflege
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Seniorenbetreuung umfasst verschiedene Leistungen zur Betreuung von Senioren im häuslichen Umfeld. Hierbei geht es vorrangig um leichte Unterstützung, Hilfe im Haushalt und sozialen Kontakt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt beim Kochen, Waschen, Putzen und Aufräumen
  • Einkaufshilfe und Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Gespräche, Vorlesen, sinnvolle Beschäftigung sowie gemeinsame Unternehmungen

Mit entsprechender Erfahrung können Pflegekräfte die Seniorenbetreuung für Seniorinnen und Senioren mit Demenz übernehmen.

Hier steht die Hilfe im Haushalt im Mittelpunkt. Diese Form der Unterstützung entlastet pflegende Angehörige enorm und sie können sich anderen Aufgaben widmen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren mit geringem Pflegebedarf ermöglicht die Haushaltshilfe oft, ihr Leben zuhause eigenständig weiterzuführen.

Die Grundpflege unterstützt ältere Menschen dabei, sich selbst zu versorgen. Das gilt für die Körperpflege und -hygiene, Mobilität und Ernährung. Ist die Mobilität der Pflegebedürftigen eingeschränkt, ist die Grundpflege körperlich anstrengend. Professionelle Unterstützung in diesem Bereich kann eine Person, die Angehörige pflegt, stark entlasten.

Im Rahmen der Tagespflege übernimmt zum Beispiel ein professioneller Pflegedienst die Pflege tageweise. Pflegebedürftige Angehörige erhalten zuhause die erforderliche Betreuung und Pflege. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen Auszeiten für eigene Angelegenheiten und Bedürfnisse. Den Pflegebedürftigen bietet die Tagespflege oft eine willkommene Abwechslung mit zusätzlichem sozialem Kontakt.

Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Krankheit erforderlich sein. Sobald der Pflegebedürftige seine Selbstständigkeit wiedererlangt hat, endet die Pflege. Ohne professionelle Unterstützung könnten die zusätzlichen und anspruchsvollen Aufgaben die Angehörigen schnell überfordern.

Kann der pflegende Angehörige die Pflege nicht übernehmen, springt gegebenenfalls die Verhinderungspflege ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegende erkrankt ist oder einfach mal eine Pause braucht und Urlaub machen möchte. Die Verhinderungspflege stellt einen wichtigen Baustein zur gezielten Entlastung pflegender Angehörigen dar.

Wer nachweislich Pflege benötigt, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Als Nachweis gilt die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 (PG 1 bis PG 5). Bis 2017 galten sogenannte Pflegestufen. Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5 die höchste.

Entsprechend den Pflegegraden und dem steigenden Pflegebedarf haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen in unterschiedlichem Umfang:

Art der Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld
(pro Monat)
316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen
(pro Monat)
724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege
(pro Monat)
689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege
(pro Jahr)
1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege
(pro Jahr)
1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege
(pro Monat)
770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(pro Monat)
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
(pro Monat)
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Hausnotruf
(pro Monat)
23 € 23 € 23 € 23 € 23 €
Wohnraumanpassung
(pro Gesamtmaßnahme)
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Zuschuss für Wohngruppe
(pro Monat)
214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

Die Pflege von Angehörigen ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, in ihrer vertrauten Umgebung und in engem Kontakt zur Familie zu leben. Die Entscheidung, Angehörige zu pflegen, sollten Sie als Pflegender im Vorfeld jedoch sorgsam abwägen – denn die Pflege ist mit zusätzlichen Belastungen verbunden. Um diese so gering wie möglich zu halten, sollte häuslich Pflegenden bestenfalls schon zu Beginn ein professioneller Pflegedienst zur Seite stehen. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen. Damit lässt sich eine erhebliche Entlastung organisieren und finanzieren. Steigt der Pflegebedarf vorübergehend oder dauerhaft an, lässt sich mithilfe eines professionellen Pflegedienstes die zusätzlich benötigte Pflege sicherstellen.