Entlastung pflegender Angehöriger – Überforderung vorbeugen

Die meisten Menschen möchten solange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause leben. Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung? Unvorstellbar. Auch Angehörige können sich meist nur schwer vorstellen, ihre Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung betreuen zu lassen. So entscheiden sich viele Menschen, ihre Angehörigen zuhause zu pflegen. Diese Aufgabe kann zu einer echten Herausforderung werden. Damit sie nicht in einer Überforderung endet, sollten sich pflegende Angehörige von Anfang an informieren, welche Möglichkeiten es zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt.

Häusliche Pflege und pflegende Angehörige sind in Deutschland genau definiert. Nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen von der Pflegeversicherung. Als pflegende Angehörige gelten zum Beispiel:

  • Eltern
  • Geschwister
  • Kinder
  • Enkel
  • Onkel und Tante

Darüber hinaus zählen auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte zu pflegenden Angehörigen, wenn sie sich intensiv um eine pflegebedürftige Person kümmern.

Entscheidend für die Definition sind vor allem Art und Umfang der Pflege, die eine Person übernimmt. Dabei gilt:

  • Die pflegebedürftige Person muss den Pflegegrad 2 oder höher haben.
  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld.
  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche.
  • Es erfolgt keine Bezahlung für die Pflege – sie darf also nicht gewerbsmäßig sein.

Die Pflege von Angehörigen stellt in jedem Fall eine zusätzliche Belastung für die pflegende Person dar. Zu den alltäglichen Aufgaben für sich selbst und die eigene Familie kommen zahlreiche Aufgaben für die pflegebedürftige Person hinzu. Auf diese Weise führen die Pflegenden häufig zwei Haushalte, koordinieren Arzttermine und Behördenangelegenheiten für eine weitere Person und vieles mehr. Daraus ergibt sich für die Pflegenden eine große körperliche und oft auch psychische Belastung.

Im Laufe der Zeit steigt der Pflegebedarf des Angehörigen. Oft geschieht dies, ohne dass es den pflegenden Angehörigen bewusst ist. Nicht selten kommt es so zur schleichenden Überlastung, die Pflegende gesundheitlich ernsthaft gefährdet. Umso wichtiger ist es für pflegende Angehörige, auf sich selbst und ihre Gesundheit zu achten.

Bahnt sich eine Überlastung bei pflegenden Angehörigen an, gibt es oft bereits im Vorfeld deutliche Warnsignale:

  • Kopfschmerzen
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Schlafstörungen
  • Probleme mit Konzentration und Erinnerung
  • Probleme mit der Haut
  • Verspannungen von Rücken-, Nacken- oder Schultermuskulatur
  • Nervosität, Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen, Unzufriedenheit oder das Gefühl von Hilflosigkeit
  • Probleme mit Magen und Verdauung, Gewichtsschwankungen
  • Vermehrter Alkohol- oder Medikamentenkonsum

Treten die genannten Symptome bei Ihnen auf, sollten Sie sich umgehend an eine Vertrauensperson, Ihren Arzt oder eine Beratungsstelle wenden. Noch besser ist es, eine Überlastung gar nicht erst entstehen zu lassen.

Es gibt zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige, die Aufgaben häuslicher Pflege übernehmen. Beratungsstellen, aber auch zahlreiche Pflegedienste beraten kostenfrei, welche Entlastung Angehörige nutzen können. In einer persönlichen Beratung erfahren pflegende Angehörige:

  1. welche Möglichkeiten zur Unterstützung es bei der häuslichen Pflege gibt,
  2. welche Leistungen für sie in Frage kommen und
  3. für welche Leistungen die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt.

TIPP:

Informieren Sie sich schon zu Beginn der häuslichen Pflege, mit welchen Angeboten und Leistungen Sie sich entlasten können. Nehmen Sie regelmäßig Auszeiten von der Pflege und achten Sie auf Ihre eigenen Bedürfnisse. Auf diese Weise bewahren Sie sich die Kraft und die Ausdauer, die Sie für die anspruchsvolle Aufgabe benötigen.

Eine wichtige Rolle bei der Entlastung pflegender Angehöriger spielen Entlastungshilfen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Die Unterstützung beträgt bis zu 125 Euro pro Monat und wird für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 gewährt.

Für die Unterstützungsleistung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, nur tatsächlich entstandene Kosten sind erstattungsfähig. Der Nachweis erfolgt per Quittung oder Rechnung. Nicht abgerufene Entlastungsleistungen können in den Folgemonat und sogar ins Folgejahr übertragen werden. Spätestens am 30. Juni des Folgejahres verfallen nicht abgerufene Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr.

Auch bei noch geringem Pflegebedarf tun pflegende Angehörige gut daran, professionelle Unterstützung in die Pflege einbeziehen. Dafür können sie die Entlastungsleistungen systematisch nutzen. So können Sie sich als pflegende Angehörige von Anfang an entlasten und einer Überlastung vorbeugen.

Ein weiterer wertvoller Beitrag zur Entlastung pflegender Angehöriger ist die sogenannte Verhinderungspflege. Sie erhalten eine professionelle Vertretung, wenn Sie die Pflege nicht selbst übernehmen können – etwa, weil Sie erkranken oder Urlaub brauchen.

Um sich bei der Pflege von Angehörigen zu entlasten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Lassen Sie sich gegebenenfalls von weiteren Familienmitgliedern bei der Pflege und Aufgaben im Haushalt unterstützen.
  2. Verschiedene gemeinnützige Vereine bieten Unterstützung durch Ehrenamtler.
  3. Pflegedienste organisieren professionelle Betreuung durch erfahrenes Personal.

Insbesondere professionelle Pflegedienste bieten pflegenden Angehörigen viele Vorteile. Angefangen von der Seniorenbetreuung über Haushalts- und Einkaufshilfen bis hin zur Grundpflege bieten sie mitunter viele Leistungen aus einer Hand. Der entscheidende Vorteil: Benötigen Sie kurzfristig umfangreichere Betreuungs- oder Pflegeleistungen bei der Pflege eines Angehörigen, kann Sie ein Pflegeservice flexibel unterstützen, etwa mit einer Tagespflege oder Verhinderungspflege.

Die Kosten für sehr viele Pflegeleistungen übernimmt die Pflegeversicherung. Das ist oft bereits eine große Entlastung für die Angehörigen. Art und Umfang der Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung hängen maßgeblich vom Pflegegrad des pflegebedürftigen Angehörigen ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Pflegebedarf und desto mehr Leistungen übernimmt der Kostenträger.

Speziell für niederschwellige Leistungen zur Seniorenbetreuung eignet sich eine Finanzierung über Entlastungsleistungen. Diese Leistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen. Leistungen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Ebenso für Kurzzeitpflege. PflegegeldPflegesachleistungen sowie Tages- und Nachtpflege stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der jeweilige Leistungsumfang nimmt mit steigendem Pflegegrad zu.

Als pflegende Angehörige sollten Sie sich frühzeitig über Optionen zu Ihrer Entlastung informieren. Bereits ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegeversicherung anfallende Kosten. Nutzen Sie entsprechende Möglichkeiten konsequent, um einer Überlastung vorzubeugen. Umfassende Entlastung und individuelle Beratung bieten Ihnen gut aufgestellte professionelle Pflegedienste.