Finanzierungsmöglichkeiten der ambulanten Pflege für Pflegegradinhaber und Selbstzahler

Finanzierungs-
möglichkeiten der ambulanten Pflege

für Pflegegradinhaber und Selbstzahler

Die finanzielle Planung der ambulanten Pflege kann für viele Familien eine Herausforderung sein. Unabhängig davon, ob Sie Pflegegradinhaber oder Selbstzahler sind, gibt es verschiedene Wege, die Pflege zu finanzieren. Bei PflegePlus bekommen Sie alles aus einer Hand: Pflege und Betreuung für Pflegegradinhaber und Selbstzahler – und wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und individuellen Beratung. Sie können außerdem Ihre Leistungen privat aufstocken und die vollen Budgettöpfe der Pflegekassen ausschöpfen, um das zu bekommen, was Ihnen zusteht.

Was ist ein Pflegegrad?

Als Pflegegrad wird die Einstufung des Pflegebedarfs von Personen bezeichnet, die im Alltag Unterstützung benötigen. Die Gründe hierfür können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1, wo eine geringe Beeinträchtigung besteht, bis hin zu Pflegegrad 5, mit der schwersten Beeinträchtigung. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen zugelassenen Gutachter in Deutschland ermittelt.

Leistungen der Pflegekasse für Pflegegradinhaber

Die Pflegekasse finanziert diverse Pflegeleistungen, damit gewährleistet wird, dass pflegebedürftige Menschen die jeweils notwendige Pflege erhalten. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird zugeteilt, nachdem ein Gutachter die individuelle Lage der Betroffenen erfasst und ein Gutachten erstellt hat. Die Höhe des Pflegegrades ist dabei zumeist ausschlaggebend für die Pflegesumme, die Pflegebedürftige am Ende erhalten. Die Pflegegradinhaber profitieren dann von verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung, die auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise die Tages- und Nachtpflege, die ambulante Pflege oder die Wohnraumanpassung. Die Pflegekassen stellen für ambulante Pflege diverse Mittel bereit, die direkt für professionelle Pflegedienste wie PflegePlus genutzt werden können.

Leistungen Betreuung

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, um eine Entlastung zu erhalten, wenn sie selbst nicht pflegen können oder eine Auszeit benötigen. Diese Leistungen sind besonders hilfreich bei kurzfristigen Ausfällen oder bei Bedarf einer temporären stationären Pflege.

  • Verhinderungspflege: 1.685 € pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.854 € pro Jahr

Auch bei der Beantragung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen wir Ihnen gerne zur Seite. PflegePlus hilft Ihnen, das Maximum aus den Budgettöpfen der Pflegekassen herauszuholen, damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die direkt an den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige gezahlt wird, wenn die Pflege zu Hause organisiert wird. Einen Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn die versicherte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.  Dann richtet sich die Höhe des Pflegegelds nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2 347€
Pflegegrad 3 599€
Pflegegrad 4 800€
Pflegegrad 5 990€
Pflegegrad Pflegegeld
pro Monat
Pflegegrad 2 347€
Pflegegrad 3 599€
Pflegegrad 4 800€
Pflegegrad 5 990€

Das Pflegegeld kann flexibel für unterschiedliche Betreuungs- und Pflegeleistungen eingesetzt werden. PflegePlus berät Sie gerne dabei, wie Sie diese Leistungen optimal nutzen können. Jetzt persönliche Beratung buchen!

Pflegesachleistungen

Eine Pflegesachleistung ist eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die ambulante Dienste im Bereich der Grundpflege leistet. Dazu gehören unter anderem die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie die Körperpflege, Betreuungsmaßnahmen, wie die Gestaltung des Alltags, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Diese Art von Leistung kann ausschließlich von Pflegediensten erbracht werden, daher werden die Pflegesachleistungen direkt von der Pflegekasse an zugelassene ambulante Pflegedienste wie PflegePlus gezahlt. Diese Leistungen bieten eine höhere finanzielle Unterstützung als das Pflegegeld:

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 2 796€
Pflegegrad 3 1.497€
Pflegegrad 4 1.859€
Pflegegrad 5 2.299€
Pflegegrad Pflegesach-
leistungen
pro Monat
Pflegegrad 2 796€
Pflegegrad 3 1.497€
Pflegegrad 4 1.859€
Pflegegrad 5 2.299€

Pflegesachleistungen eignen sich besonders für Pflegebedürftige, die auf professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen sind. Sollten Sie mehr Pflege benötigen, können Sie bei PflegePlus Ihre Leistungen privat aufstocken.

Kombinationsleistungen

Kombinations-
leistungen

Kombinationsleistungen werden von der Pflegekasse gewährt, wenn pflegende Angehörige zusätzlich einen zugelassenen Pflegedienst nutzen. Dadurch erhöht sich das gesamte Pflegegeld, um eine angemessene Betreuung zu gewährleisten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflegekassen. Falls die Pflegesachleistungen im Monat nicht vollständig ausgeschöpft worden sind, wird das restliche Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Entlastungsbetrag

Entlastungs-
betrag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Betrag kann für Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt oder Spaziergänge genutzt werden und wird direkt mit zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdiensten wie PflegePlus abgerechnet.

Finanzierungsmöglichkeiten für Selbstzahler

Finanzierungs-
möglichkeiten für Selbstzahler

Für Selbstzahler, die keine Leistungen der Pflegekasse erhalten oder eine besonders exklusive Betreuung wünschen, bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Tochterunternehmen Betreuung Exklusiv individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen an, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Selbstzahler profitieren von unserer flexiblen Betreuung – ob Sie stundenweise Unterstützung oder eine 24-Stunden-Betreuung benötigen. Alles aus einer Hand: individuelle Pflege, Betreuung und Hilfe bei der finanziellen Planung.

Steuerliche Vorteile für Selbstzahler

Selbstzahler können Pflegekosten steuerlich geltend machen. Bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies ist eine wichtige Möglichkeit, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen der Pflegekasse

Pflegebedürftige können bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Jahr für bauliche Anpassungen im Wohnumfeld beantragen. Diese Maßnahmen sollen die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.

Zu den häufigsten Anpassungen gehören:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Errichtung einer barrierefreien Dusche
  • Verbreiterung von Türen für Rollstühle
  • Installation einer Rampe im Hauseingang

Auch bei der Beantragung dieser Zuschüsse helfen wir Ihnen gerne.

Finanzierungsmöglichkeiten der ambulanten Pflege 2 Ratgeber

Alles aus einer Hand bei PflegePlus

Bei PflegePlus bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung und Pflege – ganz gleich, ob Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen oder Selbstzahler sind. Unsere erfahrenen Pflegekräfte kümmern sich liebevoll und kompetent um Sie oder Ihre Angehörigen. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit uns können Sie sicher sein, dass Sie Ihre vollen Ansprüche aus den Budgettöpfen der Pflegekassen erhalten und jederzeit die Möglichkeit haben, Ihre Leistungen privat aufzustocken.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung der ambulanten Pflege?

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Das Team von PflegePlus unterstützt Sie dabei, die besten Lösungen für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden – egal ob Pflegegradinhaber oder Selbstzahler. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.