Grundpflege mit Herz in Duisburg

Mit zunehmendem Alter lässt sich der Alltag oft nicht mehr so einfach bewältigen: Nicht nur das Duschen ist ohne Hilfe mit viel Anstrengung verbunden, auch die Zubereitung von Mahlzeiten erfordert oftmals Unterstützung.
Indem wir Ihnen oder Ihren Angehörigen mit grundlegenden Pflegeleistungen bei der Versorgung helfen, können pflegebedürftige Menschen im schönen Zuhause wohnen bleiben. Unser ambulanter Pflegedienst in Duisburg und Umgebung geht bei der Pflege und Betreuung liebevoll und kompetent auf Ihre Grundbedürfnisse ein, sodass Sie ein weitestgehend eigenständiges Leben führen können. Für pflegende Angehörige bleibt durch die Unterstützung mehr Raum, um ein sorgloses Miteinander zu genießen.

Welche Leistungen gehören zur Grundpflege in Duisburg?

Zur Grundpflege unseres ambulanten Pflegedienstes zählen folgende hauswirtschaftliche Aufgaben und körperlichen Tätigkeiten, die wir gern regelmäßig erbringen:

  • Körperpflege, z. B. Waschen, Zähne putzen oder der Haar- und Bartpflege
  • Hilfe beim An- und Umziehen
  • Unterstützung beim Toilettengang oder der Inkontinenzversorgung
  • Betten, Lagern und Mobilisation
  • Unterstützung bei der Ernährung, z. B. beim Kochen

In der Grundpflege unterscheiden wir zwischen zwei Arten: Im Vergleich zur kleinen Grundpflege ist die Arbeit der große Grundpflege umfangreicher und mit mehr Aufwand verbunden. Für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bieten wir zudem die Grundpflege im Bett an.

Wie viel Hilfe Sie brauchen, können Sie individuell nach Bedarf entscheiden. Um Ihnen eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten, bieten wir eine persönliche Beratung an. Hier können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen, z. B. wie oft – ob alle paar Wochen oder mehrere Stunden pro Tag – Sie unsere Leistungen beanspruchen möchten.

Anders als bei der Behandlungspflege, die als Teil der häuslichen Krankenpflege vor allem den Bereich der medizinischen Versorgung beinhaltet, steht bei uns die Altenpflege im Mittelpunkt. Die Arbeit mit alten Menschen bereitet uns viel Freude: Unser erfahrenes Personal begegnet Ihnen mit Empathie, Fürsorge und herzlicher Zuwendung. Lernen Sie uns kennen!

Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) orientiert sich an dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Sofern ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die Leistungen der Grundpflege entweder anteilig oder vollständig. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Ratgeber-Seiten.

Die Grundpflege kann bequem über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular angefragt werden. Neben der Grundpflege können Sie sich bei uns auch über die Betreuung von Pflegebedürftigen und Senioren informieren. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein umfassendes Gespräch und wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie optimal versorgt sind. Wir freuen uns auf Sie!

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