Pflegefall – was tun?

Plötzlich ist nichts mehr wie es war: Ein Familienmitglied kommt von heute auf morgen nicht mehr allein zurecht. Angehörige sehen sich auf einmal mit einer Fülle an Fragen konfrontiert: Wo finde ich kompetente Hilfe? Was muss im Pflegefall organisiert werden? Wer zahlt im Pflegefall die Pflegekosten? Was passiert mit Wohneigentum im Pflegefall?
Kurzum: Was ist bei einem Pflegefall zu tun?

Was kommt nun auf Angehörige zu?

Bei einem plötzlichen Pflegefall ist die / der Pflegebedürftige möglicherweise zur akuten Behandlung im Krankenhaus. Gerade bei älteren Menschen kommt es jedoch häufig vor, dass dann bereits feststeht, dass sie mindestens für eine gewisse Zeit und möglicherweise auf Dauer auf Pflege angewiesen sind. Um was sollte man sich nun als erstes kümmern?

Wie sich sich in dieser Situation am besten organisieren und Entscheidungen treffen können, zeigen Ihnen die folgenden 8 Schritte im Pflegefall.

1. Pflegeberatung in Anspruch nehmen

Zunächst hilft Ihnen möglicherweise der Gedanke, dass Sie nicht allein sind. Angehörige finden bei Beratungsstellen und erfahrenen Dienstleistern aus der Pflege kompetente Hilfe in dieser herausfordernden und emotionalen Situation. Geschulte Pflegeberater in speziellen Beratungsstellen sind die erste Anlaufstelle und helfen Ihnen dabei, die akute Situation einzuschätzen. Sie bieten von nun an zuverlässig Unterstützung – auch bei den folgenden Handlungsschritten.

2. Zuständigkeiten klären

Je nachdem, wie sich die Situation gestaltet, muss zunächst geklärt sein, wer entscheidungsbefugt ist, sofern die zu pflegende Person dazu selbst nicht in der Lage ist. Mögliche Dokumente, die auch offiziell belegen, dass jemand anders Entscheidungen treffen darf, sind beispielsweise eine Patientenverfügung, eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. Innerhalb der Familie lässt sich oft klären, wer sich um welche Belange des zu pflegenden Angehörigen kümmern kann, um das Wichtigste zunächst zu organisieren.

3. Pflegebedarf erfassen

Situationsabhängig ist nun zu schauen, welcher Pflegeumfang in etwa benötigt wird. Anhand einer solchen groben Einschätzung können Sie im nächsten Schritt Informationen zu einzelnen Pflegeformen einholen, um später abwägen zu können, welche Form der Pflege für Sie und die Pflegebedürftige / den Pflegebedürftigen die beste ist.

4. Informationen zu Pflegeformen einholen

Grundsätzlich lassen sich verschiedene Formen der Pflege unterscheiden:

  • Häusliche Pflege: Bei der häuslichen Pflege wird die / der Pflegebedürftige zuhause in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das können beispielsweise die Angehörigen übernehmen, eine andere Pflegeperson oder auch ein ambulanter Pflegedienst. Auch Mischformen dieser Pflegearten stellen eine mögliche Lösung dar, um die Betroffenen bestmöglich zu versorgen.
  • Stationäre Pflege: Die stationäre Pflege wird nicht zuhause erbracht, sondern erfolgt mindestens in Teilen (dann handelt es sich um teilstationäre Pflege) außer Haus (z. B. in einer Tagespflegeeinrichtung). Bei der vollstationären Pflege hingegen leben die Pflegebedürftigen nicht zuhause, sondern werden gänzlich in einer spezialisierten Einrichtung betreut, beispielsweise in einem Pflegeheim.

 

5. Passende Form der Pflege wählen

Nach sorgfältiger Abwägung, Beratung mit allen Betroffenen und ihrer Pflegeberaterin / ihrem Pflegeberater, entscheiden Sie nun, wie Sie die Versorgung der / des Pflegebedürftigen künftig organisieren wollen und welche Form auch für Sie als Angehörige / Angehöriger die beste ist. Möglicherweise ist noch eine Übergangslösung nötig, bevor beispielsweise regelmäßig eine Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes unterstützen kann oder ein Platz in der passenden Senioreneinrichtung frei wird. Klären Sie unter allen Beteiligten, wer wo unterstützen kann und was nötig ist, um in dieser Zeit eine kompetente, liebevolle Betreuung für Ihre Angehörigen sicherzustellen. Diese Zeit bietet sich auch an, um ein Pflegetagebuch zu führen: Eine solche Dokumentation hilft Ihnen dabei, zu erfassen, wie selbstständig die zu pflegende Person agieren kann und in welchen Situationen Unterstützungsbedarf existiert. Diese Erkenntnisse helfen auch später bei der Anerkennung des Pflegegrads und um die benötigten Pflegeleistungen zu ermitteln.

6. Pflegegrad beantragen

Im nächsten Schritt erfolgt die Beantragung des Pflegegrads. Dies ist nötig, damit Sie Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen können. Einen Antrag stellen Sie bei den Pflegekassen, die wiederum den Medizinischen Dienst (MD, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) damit beauftragen, sich ein Bild vom Pflegebedarf zu machen. Die Gutachter beurteilen anschließend, in welchem Pflegegrad die / der Pflegebedürftige eingruppiert wird. Auf Basis des Pflegegrads wird schließlich ermittelt, welche Ansprüche Sie geltend machen können (z. B. welche Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel der / dem Pflegebedürftigen zustehen, in welcher Höhe das Pflegegeld ausfällt und welche sonstigen Leistungen oder Zuschüsse die Pflegekasse in Ihrer Pflegesituation bietet).

7. Finanzielle Unterstützung beantragen

Liegt Ihnen bestenfalls maximal fünf Wochen später schriftlich die Einstufung des Pflegegrads vor, können Sie das Ihnen zustehende Pflegegeld beantragen.