Verhinderungspflege in Mülheim an der Ruhr
Um trotz einiger Schwierigkeiten im Alter weiterhin in gewohnter Umgebung im eigenen Zuhause leben zu können, werden viele Pflegebedürftige und Senioren von ihren Angehörigen gepflegt. Doch ganz gleich, ob als Angehöriger, Nachbar oder Freund: Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht im Laufe des Jahres selbst hin und wieder Pausen sowie Zeit für Urlaub und Entspannung, um wieder neue Kraft zu sammeln. Dann übernehmen wir die Urlaubsbetreuung für Pflegebedürftige und Senioren in Mülheim. Ein vorübergehender Ausfall aufgrund von Krankheit kann ebenfalls dazu führen, dass die Pflegeperson temporär nicht unterstützen kann. In so einem Fall springt unsere Verhinderungspflege in Mülheim ein: Dank unserer erfahrenen und engagierten Pflegekräfte in der häuslichen Ersatzpflege sind die Pflegebedürftigen weiterhin bestens umsorgt.
Leistungen der Verhinderungspflege in Mülheim
Ganz gleich, ob Broich, Saarn, Styrum odere andere Teile Mülheims: Mit unserer Verhinderungspflege decken wir nahezu alle Betreuungs- und Pflegeaufgaben in der Umgebung ab. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die sogenannte medizinische Behandlungspflege, wie beispielsweise die Wundversorgung oder die Verabreichung von Spritzen. Der genaue Leistungsumfang ist in § 39 SGB XI festgelegt. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der Haushaltshilfe wie Einkaufen, Essen zubereiten, Aufräumen und Reinigung des Haushaltes sowie Wäsche waschen. Auch Leistungen der Grundpflege wie das An- und Auskleiden, die Körperpflege, Hilfe beim Essen und Trinken oder Hilfe beim Toilettengang sind möglich.
Vorteile einer Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet Pflegebedürftigen und Pflegepersonen gleichermaßen einige Vorteile:
Was kostet eine Verhinderungspflege in Mülheim an der Ruhr?
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege jährlich. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dadurch lässt sich ein Verdienstausfall der Pflegeperson mindern. Kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 0 oder 1. In solchen Fällen können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir heraus, welche Leistungen der Verhinderungspflege zu Ihrem individuellen Bedarf passen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!